Informationen rund um das Thema Fehl- und Totgeburt
Den Termin der nächsten Bestattung der Allerkleinsten finden Sie hier.
Der Flyer der Universitäts-Frauenklinik Tübingen "Eine Spur von Leben" steht hier zum Download bereit.
In Baden-Württemberg regelt das Bestattungsgesetz den Umgang mit in der Schwangerschaft und während der Geburt verstorbenen Kindern (BestattG BW, § 30). Grundsätzlich gilt: jede Frucht einer Schwangerschaft, egal in welcher Schwangerschaftswoche, ist zu bestatten. Unterschieden wird nur, wer die Pflicht hat, diese Bestattung zu organisieren - die Eltern oder die Geburtsklinik. In jedem Fall ist in Tübingen sicher gestellt, dass fehl- und totgeborene Kinder würdevoll bestattet werden. Dazu lassen Sie sich am besten von der zuständigen Klinikseelsorgerin oder der Pathologie des Klinikums beraten. Weitere Informationen zur gesetzlichen Situation finden Sie hier.
Die Personenstandsverordnung (PStV § 31) wurde zuletzt dahingehend geändert, dass auch Kinder, die mit weniger als 500 g Geburtsgewicht geboren wurden, aber die 24. Schwangerschaftswoche erreicht haben, als Totgeburt gelten. Sie werden standesamtlich registriert. Auch die Geburt von Kindern, die als Fehlgeburten mit einem Gewicht von unter 500 g und vor Beginn der 24. Schwangerschaftswoche tot geboren wurden, kann standesamtlich beurkundet werden. Diese Beurkundung ist auch rückwirkend für Kinder möglich, die vor der Gesetztesänderung geboren wurden. Weitere Informationen dazu hier.
Eine Gruppe von Hebammen bietet in Tübingen spezielle Rückbildungskurse für Frauen nach einer stillen Geburt. Die Termine der aktuellen Kurse finden sind hier.
Der Tod der Allerkleinsten - Was wird aus meinem Kind?
von Maria Riederer (WDR-Lebenszeichen vom 01.11.2018)
Jeden Tag sterben in Deutschland hunderte Kinder, bevor sie zur Welt kommen. Dazu gehören Kinder aus frühen oder späten Schwangerschaftsabbrüchen, Fehlgeburten – gesetzlich definiert durch ein Körpergewicht unter 500g - und Totgeburten, die in einer späteren Entwicklungsphase, bis zum errechneten Geburtstermin gestorben sind. Eltern, Angehörige, aber auch professionell Beteiligte müssen damit zurechtkommen, dass der Tod bei der Geburt schon anwesend ist. Der Umgang mit den toten Kindern, auch mit den allerkleinsten, hat weitreichende Folgen für alle, die damit konfrontiert sind. In den letzten Jahren ist ein tiefgreifender gesellschaftlicher Bewusstseinswandel spürbar, der sich auch in der Anpassung gesetzlicher Regelungen niederschlägt. In der Sendung kommen Betroffene zu Wort, aber auch professionell an diesen Prozessen Beteiligte aus Seelsorge, psychosozialer Beratung, Kreißsaal und Pathologie.
Der Radiobeitrag ist in Kooperation mit der Klinikseelsorge Tübingen entstanden. Er ist hier online abrufbar und steht weiter unten auch direkt zum Download bereit.
Empfehlenswert:
- Netzwerk Pränataldiagnostik Tübingen: Website, die Informationen rund um die pränatale Diagnostik allgemein und speziell im Raum Tübingen verbindet.
- Dein Sternenkind: Webseite einer Gruppe von etwa 400 ehrenamtlich arbeitenden Profi-Fotografen, die Fotos von verstorbenen Kindern anfertigen. Lesen Sie dazu auch einen Artikel auf katholisch.de und im Schwäbischen Tagblatt.
- Initiative Regenbogen e.V.: Webseite der größten Selbsthilfeorganisation, die eine Fülle von Informationen rund um das Thema bietet.
- Hilfe nach Fehl-/Totgeburt: Themenschwerpunkt auf der Website der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.